Nicht nur aufgrund der im Jagdgesetz vorgeschriebene Verpflichtung zur Hege, setzt sich die Jägerschaft für alle im Jagdgesetz aufgeführten Tierarten zur Sicherung derer Lebensräume ein.
Davon profitiert immer die gesamte Lebensraumgemeinschaft, also auch viele Tier- und Pflanzenarten, weit über die Liste der jagdbaren Arten hinaus. Damit leisten die Jäger einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der bayerischen Artenvielfalt. Dieser Auftrag der Hege betrifft ebenso jene Arten, die nach dem Gesetz ganzjährig geschont sind.
Beispiele unserer Maßnahmen sind z.B. die Schaffung von Äsungs- und Deckungsflächen, Wildäckern, Anlage und Pflege von Hecken und Gebüsche, Schutz und Aussaat von Kräuter- und Blütenpflanzen. Diese Biotope bieten vielen bedrohten Reptilien, Vögeln und Insekten neuen Lebensraum.
Die Kreisgruppe Bad Brückenau e. V., die dem Bayrischen Jagdverband angehört, ist einer von zehn in Bayern anerkannten Naturschutzverbänden.
Als ebensolcher wird der BJV bei allen öffentlichen Verfahren zu Bauwesen, Änderungen im Flächennutzungsplan, Verkehrsplanungen, etc., gehört und um Stellungnahmen gebeten.
Unser 2. Vorsitzender Hans-Jörg Blank hält Sie gerne auf dem laufenden und unterstützt Sie bei offenen Fragen. Hr. Blank ist unter naturschutz@jagd-badbrueckenau.de für Sie zu erreichen.
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Aus aktuellem Anlass nachfolgend eine Pressemitteilung der Kreisgruppe bzgl. dem Artenschutz der auch im kleinsten Garten stattfinden kann.
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Mit freundlicher Genehmigung der WILD UND HUND dürfen wir den Beitrag „ Freiheit für den Wander – Hirsch ‘‘ verwenden.